Geschätzter Lehnsherr, werter Handelssinniger,

wünschst du zu wissen, mit wem du Geschäfte machst? Oder trachtest du, gegen uns in die Schlacht zu ziehen? Was auch immer dein Begehr ist, wisse, dass uns in unserem Tagewerk und unserem Leben stets die Werte des ritterlichen Kodex leiten.

Dazu gehört die edle Tugend der Verlässlichkeit:

Von einem Ritter wird erwartet, dass er zu seinem Wort steht. Dies immer unter dem Vorbehalt, dass dadurch kein Anderer Schaden erleidet. Wenn ein Ritter in diesem Sinne sein Ehrenwort gibt, dann muss das so sicher sein wie die Unterschrift auf einem Vertrag.

Dieser strengen Leitschnur sind wir allezeit verpflichtet. Darum folgen wir unserem gemeinsamen Vertrage mit größter Treue. Darüber hinaus gilt für dich wie für die Ritterschaft die folgende Vereinbarung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2023

1. Geltungsbereich und Umfang

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage sämtlicher von der Ritter von Gral GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung, wenn sie nicht schriftlich anerkannt sind.

1.3 Sämtliche Vereinbarungen, die der Erfüllung von Verträgen und Aufträgen dienen, müssen zwischen dem Kunden und uns schriftlich niedergelegt werden.

1.4 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unserem Kunden, auch wenn nicht nochmals gesondert darauf hingewiesen wird.


2. Geltungsbereich und Umfang

2.1 Die Ritter von Gral GmbH bietet Dienstleistungen und Werke als Marketingagentur an. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungs- oder Dienst- oder Werkvertrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der entwickelten Konzeption, dem Angebot oder dem Auftrag.

2.2 Alle Angebote der Ritter von Gral GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.3 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung ist der schriftlich geschlossene Vertrag oder das schriftlich bestätigte Angebot durch den Auftraggeber, einschließlich dieser AGB. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.

2.4 Mit Vertragsabschluss oder schriftlicher Bestätigung des Angebots gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Der unterschriebene Vertrag oder die unterschriebene Auftragsbestätigung sind maßgeblich für den Liefertermin, sofern keine individuelle Regelung getroffen wurde.

2.5 Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Ritter von Gral GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Ritter von Gral GmbH diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.


3. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug des Kunden

3.1 Es gelten die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise und der vereinbarte Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stundensätze und Listenpreise, soweit nicht andere Preise vereinbart wurden. Nebenkosten (bspw. Versand) und Reisekosten werden, wenn nicht anders vereinbart, entsprechend dem tatsächlichen Aufwand gesondert berechnet. Für Fahrtkosten werden 0,50 €/km berechnet.

3.2 Alle angebotenen Preise sind netto, es ist jeweils die gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

3.3 Zahlungen sind nach Rechnungserstellung sofort fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das von Ritter von Gral GmbH in der Rechnung angegebene Bankkonto.

3.4 Teilzahlungen und Skontozahlungen sind nicht zulässig. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur soweit zulässig, dass diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

3.5 Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes und Mahnkosten i. H. v. 10,00 Euro je Mahnung zu fordern.

3.6 Die Ritter von Gral GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Ritter von Gral GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

3.7 An allen vom Kunden beigestellten Materialien, Unterlagen und Datenträgern steht der Ritter von Gral GmbH bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht zu.


4. Lieferung

4.1 Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht eine verbindliche Terminzusage schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

4.3 Eine Leistungs- oder Lieferverzögerung aufgrund von Verzug des Kunden geht nicht zulasten der Ritter von Gral GmbH.

4.4 Die Ritter von Gral GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, welche die Ritter von Gral GmbH nicht zu vertreten hat. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

5. Leistungspflichten, Gewährleistung und Haftung

5.1. Die Ritter von Gral GmbH handelt bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten und Erbringung von Leistungen nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für verursachte Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Garantien oder wenn Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Ritter von Gral GmbH und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

5.2 Unsere Leistungsbeschreibungen, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien dar und sind nicht mit unserer vertraglichen Leistungspflicht gleichzusetzen. Die Ritter von Gral GmbH haftet ausdrücklich nicht dafür, dass die vom Kunden beauftragte Leistung tatsächlich den beabsichtigten Verwendungszweck erfüllen kann.

5.3 Legt die Ritter von Gral GmbH dem Kunden Entwürfe und Vorlagen (Präsentationen, Texte, Bilder etc.) zur Freigabe vor, übernimmt der Kunde nach Freigabe der Entwürfe und Vorlagen die Haftung für die Richtigkeit. Die Ritter von Gral GmbH haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Dasselbe gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren. Die Überprüfung der Rechtslage, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs-,
Markenschutz-, Patent- und Warenzeichenrechts ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde haftet dafür, dass er an von ihm bereitgestellten Bild- und Wortmarken (z.B. Unternehmensname, Firmenlogo) die uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzet. Er berechtigt die Ritter von Gral GmbH zur Nutzung als Datenverarbeiter im Rahmen des Auftrags.

5.4 Beanstandungen wegen Mangeln an einer Leistung, soweit es sich um sogenannte offene Mängel handelt, sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich durch den Kunden anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen eines Jahres nach Eintreffen des Vertragsgegenstandes erfolgen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

5.5 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

6. Nutzungs- und Verwertungsrechte, Urheberechtsvermerk

6.1 Der Kunde erhält an den Leistungen der Ritter von Gral GmbH für den vertraglich vereinbarten Zweck die nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte, unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der beauftragten Leistung.

6.2 Die Ritter von Gral GmbH ist berechtigt, eine Kopie des Leistungsergebnisses für Archivzwecke zu behalten und diese als Referenzprojekte unter Angabe des Kunden gegenüber Dritten zu benennen. Die Ritter von Gral GmbH ist berechtigt, die durch den Kunden bereitgestellten Bild- und Wortmarken im Rahmen von eigenen Marketing- und Akquisekampagnen (bspw. auf der Website und in Prospekten) auch über das Ende des Vertrages zu nutzen und den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Soweit Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen
darstellen, ist die Ritter von Gral GmbH berechtigt, einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung auf dem Leistungsergebnis anzubringen.

6.3 Alle Abbildungen, Beschreibungen, Modelle und andere Unterlagen verbleiben im Eigentum der Ritter von Gral GmbH. Sofern dem Kunden im Angebotsstadium oder in der vorvertraglichen Phase derartige Unterlagen ausgehändigt werden, ist der Kunde nicht berechtigt, diese zu verwenden oder in abgeänderter Form selbst oder durch Dritte verwenden zu lassen. Diese Entwürfe bleiben Eigentum der Ritter von Gral GmbH und müssen auf Verlangen, spätestens jedoch nach Beendigung des Auftrages oder nach Beendigung der Vertragsverhandlungen,
herausgegeben werden.

6.4 Dem Kunden sind Wiederholungen und die erneute Nutzung von erbrachten Leistungen oder erstellten Arbeiten und Werke außerhalb der vertraglich festgelegten Nutzungsrechte nicht gestattet. Die Wiederverwendung, auch bei nur geringfügiger Änderung, seitens des Kunden bedürfen einer gesonderten vorherigen schriftlichen Honorarvereinbarung der Vertragsparteien. Im Zweifelsfalle gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.

6.5 Sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde, ist die Ritter von Gral GmbH berechtigt, sämtliche Ideen, Erfahrungen und sonstiges Know-how aus einem Projekt auch für Projekte mit anderen Kunden einzusetzen.

7. Zusammenarbeit und Geheimhaltung

7.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zu kooperativer, objektiver und zielgerichteter Zusammenarbeit.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich der Ritter von Gral GmbH zur Verfügung zu stellen.

7.3 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen geheim zu halten. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages hinaus.

8. Datenschutz

8.1 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Ritter von Gral GmbH gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet.

8.2 Der Kunde willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch die Ritter von Gral GmbH ein.

9. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

9.1 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.

9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Cottbus.