WE LOVE INDEED-Vereinbarung
Zwischen
Ritter von Gral GmbH, Friedrich-Ebert-Straße36, 03044 Cottbus
nachfolgend Agentur genannt
und ihren Kunden.
Kunde und Agentur einzeln auch „Partei“
oder gemeinsam „Parteien“ genannt.
§1
Mitwirkungspflicht des Kunden
1.1
Der Kunde verpflichtet sich zur Mit- und Zuarbeit bei der Übermittlung aller für die Leistungserbringung wesentlichen Unterlagen, Informationen und Daten, insbesondere: a) Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile; b) Unternehmensdaten und Logodateien; c) Kontaktdaten für die Bewerberkommunikation; sowie d) Alle weiteren für die Durchführung der Kampagnen erforderlichen Informationen.
1.2
Der Kunde verpflichtet sich zur zeitnahen Freigabe der abgestimmten Anpassungen und Inhalte, längstens innerhalb von 96 Stunden nach Übermittlung durch die Agentur.
1.3
Der Kunde versichert, dass er zur Überlassung und Verwendung der übermittelten Vorlagen, Informationen und Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
1.4
Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten durch vom Kunden übermittelte Inhalte entstehen.
§2
Haftung
2.1
Die Agentur haftet für Schäden, die sie dem Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
2.2
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
2.3
Bei leichter Fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
2.4
Die Haftung der Agentur für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, die auf einer Garantie der Agentur beruhen.
2.6
Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Indeed oder Dritte gegen die Agentur geltend machen, soweit diese Ansprüche auf Pflichtverletzungen des Kunden beruhen.
§3
Datenschutz
3.1
Die Parteien vereinbaren, dass bei der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet werden können. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Agentur ist Auftragsverarbeiter.
3.2
Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden bei Bedarf in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der zwischen den Parteien geschlossen wird. Der AVV entspricht den Anforderungen des Art. 28 DSGVO und ist Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien.
3.3
Die Agentur hat technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO getroffen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen sind in einem separaten Dokument „Technische und organisatorische Maßnahmen“ dokumentiert.
3.4
Die Datenschutzerklärung der Agentur ist abrufbar unter we-love-indeed.com.
§4
Vertraulichkeit
4.1
Die Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ihnen im Rahmen dieses Vertrages zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, insbesondere Geschäftsvorgänge, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten.
4.2
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen weitergeben, die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
4.3
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die verpflichtete Partei dies zu vertreten hat, b) der Partei bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, c) von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt gegeben werden, oder d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen.
§5
Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle Kosten zu erstatten, die der Agentur im Rahmen der vertraglichen Ausübung entstehen, insbesondere die Rechnungsbeträge für die Indeed-Produkte.
